Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen der Fa. DAN NATURA Lindström u. Jensen GmbH, hier auch DAN NATURA genannt.

§ 1. Allgemeines – Geltungsbereich

  1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsabschluss

  1. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Vertrag beiderseits unterschrieben wird oder der Verkäufer schriftlich die Annahme der Bestellung des Käufers erklärt oder der Verkäufer Vorauszahlungen auf den Kaufpreis annimmt. Bestellt der Käufer die Ware auf telefonischen- oder elektronischen Wege kommt der Vertrag nur mit einer schriftlichen Annahmeerklärung des Verkäufers zustande.
  2. Bei Vertragsabschluss werden 25% der Kaufsumme als Anzahlung fällig.

§ 3 Änderungsvorbehalt
Unsere Angebote sind freibleibend. Der Verkauf der Ware erfolgt nach Musterstücken. Bei der vertragsgegenständlichen Ware handelt es sich um Naturprodukte, die in Form und Farbe variieren können. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe, Gewicht bleiben aus diesen Gründen vorbehalten. Das gilt insbesondere für die Struktur der natürlichen Materialien, bei Hölzern und Furnieren, Maserung und Färbung, bei Naturstein, Struktur und Farbe. Haarfeine Ritzen, Überwachsungen und Unregelmäßigkeiten bei verwendeten Massivholz stellen keine Mängel dar, sondern sind Folge der natürlichen Beschaffenheit des Holzes. Bei Leder bleiben handelsübliche und zumutbare, insbesondere durch Insektenstiche, Heckenrisse, Mastfalten und Kampfspuren verursachte Abweichungen gegenüber Ledermustern vorbehalten. Gleiches gilt für handelsübliche und zumutbare Abweichungen von Textilien gegenüber Stoffmustern.

 

§ 4 Preise, Vergütung, Herausgabe, Skonti, Aufrechnung

  1. Im genannten Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Der Preis versteht sich mangels besonderer schriftlicher Vereinbarung ab Lager DAN NATURA.
  2. Mangels anderweitiger ausdrücklicher Vereinbarung sind Rechnungen spätestens am Tag der Anlieferung bzw. Abholung der Kaufsache fällig. Zur Herausgabe der Kaufsache ist DAN NATURA erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises verpflichtet. Skonti werden nicht gewährt.
  3. Der Käufer hat nur ein Recht zur Aufrechnung, wenn seine Gegenansprüche rechtkräftig festgestellt wurden. Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Lieferung, Lieferfrist, Selbstbelieferungsvorbehalt

  1. Lieferung und/oder Montage der bestellten Ware erfolgt nur aufgrund eines gesondert zu vereinbarenden Liefervertrags.
  2. Unverbindlich genannte Lieferfristen und Liefertermine gelten, soweit ausdrücklich nichts anderes vereinbart ist, nur annähernd.
  3. In Fällen höherer Gewalt oder aufgrund sonstiger Ereignisse, die dem Verkäufer oder seinen Vorlieferanten unverschuldet die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, insbesondere durch Streik und Aussperrung, Feuer, Wasserschäden, Handelsembargo, Katastrophen, Störungen der Transportwege, verlängern sich unverbindlich vereinbarte und verbindlich vereinbarte Lieferfristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen.
  4. DAN NATURA behält sich in allen Fällen richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vor. Der Selbstbelieferungsvorbehalt gilt mit der Maßgabe, dass DAN NATURA ihrerseits ein entsprechendes Deckungsgeschäft rechtzeitig abgeschlossen hat. Wird die Lieferung dadurch unmöglich, dass die Vorlieferanten DAN NATURA nicht beliefern und eine anderweitige Ersatzbeschaffung nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich wäre ist DAN NATURA berechtigt vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. DAN NATURA wird den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung informieren und etwaige Gegenleistungen des Käufers unverzüglich erstatten.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
  2. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Die Pflegeanweisung der DAN NATURA für die erworbene Ware, die dem Kunden bei Vertragsabschluss ausgehändigt wird, ist Bestandteil dieser vertraglichen Pflicht.
  3. Der Käufer ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaigen Beschädigungen oder die Vernichtung der unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Käufer unverzüglich anzuzeigen.
  4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei der Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 3. dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.

§ 7 Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

  1. Der Verbraucher hat für den Fall, dass der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande gekommen ist (Fernabsatzvertrag) das Recht, seine auf Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber dem Verkäufer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
  2. Der Verbraucher ist bei der Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis zu 40 Euro der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über 40 Euro hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.
  3. Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als ,,neu” verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.

§ 8 Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

 

§ 9 Gewährleistung

  1. Die Mängelhaftung richtet sich unter Berücksichtigung dieser Bedingungen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Der Erfüllungsort für die Nacherfüllung richtet sich nach dem Erfüllungsort der geschuldeten Leistung.
  3. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die der Käufer zu vertreten hat, wie z.B. Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, intensive Bestrahlung mit Sonnen- oder Kunstlicht, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder durch Dritte, unsachgemäße Pflege der Ware, insbesondere Behandlung der Ware entgegen der in der ausgehändigten Pflegeanweisung niedergelegten Bestimmungen entstanden sind.
  4. Garantien im Rechtssinne erhält der Käufer durch DAN NATURA nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
  5. Bei gebrauchten Sachen, dazu zählen auch Ausstellungsstücke, beträgt die Verjährungsfrist für Mängel soweit es sich nicht um Schadensersatzansprüche handelt, ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
  6. Ist lediglich ein Einzelteil mit einem Mangel behaftet, ist der Verkäufer berechtigt ein Ersatzlieferungsverlangen des Käufers durch Leistung eines mangelfreien Einzelteils zu erfüllen soweit dies für den Käufer zumutbar ist.

§ 10 Annahmeverzug

  1. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm schriftlich zu setzenden angemessenen Nachfrist unter Androhung, nach fruchtlosen Fristablauf vom Vertrag zurück zutreten oder Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen, stillschweigt oder die Zahlung und/oder die Abnahme ausdrücklich verweigert, bleibt der Anspruch des Verkäufers auf Vertragserfüllung bestehen. Stattdessen kann er vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz statt der Leistung nach Maßgabe der Ziffer 3 verlangen.
  2. Soweit der Verzug des Käufers länger als einen Monat dauert, hat der Käuferanfallende Lagerkosten zu zahlen. Der Verkäufer kann sich zur Lagerung auch einer Spedition bedienen.
  3. Als Schadenersatz statt der Leistung bei Verzug des Käufers gemäß Ziffer 1 kann der Verkäufer 25% des Kaufpreises ohne Abzüge fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist. Im Falle besonders hoher Schäden, wie z.B. bei Sonderanfertigungen, bleibt dem Verkäufer vorbehalten, an Stelle der Schadenersatzpauschale einen nachgewiesenen höheren Schaden geltend zu machen.

§ 11 Warenrücknahme
Im Falle eines Rücktritts und der Rücknahme gelieferter Waren hat der Verkäufer Anspruch auf Ausgleich der Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung wie folgt:

  1. Für infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen sowie Transport- und Montagekosten usw. Ersatz in entstandener Höhe.
  2. Für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Ware gelten folgende Pauschalsätze (berechnet in Prozentsatz von Kaufpreis):

Innerhalb des 1. Halbjahres: Polstermöbel 35% | Möbel 25%

Innerhalb des 2. Halbjahres: Polstermöbel 45% | Möbel 35%

Innerhalb des 3. Halbjahres: Polstermöbel 60% | Möbel 45%

Innerhalb des 4. Halbjahres: Polstermöbel 70% | Möbel 55%

Innerhalb des 3. Jahres: Polstermöbel 80% | Möbel 60%

Innerhalb des 4. Jahres: Polstermöbel:  90% | Möbel 70%

 

Gegenüber diesen Pauschalsätzen bleibt dem Käufer der Nachweis offen, dass dem Verkäufer keine oder nur eine wesentliche geringere Einbuße entstanden ist.

 

Die Ziffern 1 und 2 gelten nicht für die Rückabwicklung des Vertrages infolge wirksamen Rücktritts nach erfolgloser Nacherfüllung sowie für Fälle des Widerrufs und dem damit verbundenen uneingeschränkten Rückgaberecht des Käufers bei Verbraucherverträgen nach den §§ 355 ff BGB.

 

§ 12 Haftungsbeschränkungen

  1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf dem nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
  2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Käufers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Käufers.

§ 13 Gerichtsstand
Wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Erfüllungsort und Gerichtsstand der Hauptsitz des Verkäufers.

 

§ 14 Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Käufer einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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